Bildnutzungsrechte / Einwilligung

Bei Herzenszeit-Fotografie entstehen persönliche Erinnerungen an eine besondere Zeit. Gerade bei Baby- und Kinderfotos ist mir ein verantwortungsvoller Umgang mit euren Bildern besonders wichtig.

Deshalb gilt bei mir:

Ohne eure ausdrückliche Einwilligung veröffentliche ich keine Bilder von euch oder euren Kindern.

Eure privaten Nutzungsrechte

Mit der Bereitstellung der final bearbeiteten Bilder erhaltet ihr ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für private Zwecke. Das bedeutet: Ihr dürft die Bilder privat nutzen, speichern, ausdrucken lassen und mit Familie und Freunden teilen.

Erlaubt ist zum Beispiel:

  • private Ausdrucke
  • Fotobücher
  • Wandbilder
  • private Weitergabe an Familie und Freunde
  • Nutzung auf privaten Social-Media-Profilen

Nicht erlaubt ist ohne vorherige Absprache:

  • kommerzielle Nutzung
  • Verkauf oder Weitergabe an Unternehmen
  • Nutzung für Werbung, Wettbewerbe oder Veröffentlichungen Dritter
  • starke Bearbeitung, Filter oder Veränderung der Bilder

Das Urheberrecht verbleibt bei Herzenszeit-Fotografie. Ich räume euch die Nutzungsrechte ein, die ihr für eure privaten Erinnerungen braucht. Nutzungsrechte können nach § 31 UrhG einfach oder ausschließlich sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

Veröffentlichung durch Herzenszeit-Fotografie

Ich nutze Bilder aus einem Shooting nur dann für meine Website, mein Portfolio, Flyer oder Social Media, wenn ihr dem vorher ausdrücklich zustimmt.

Eine Veröffentlichung kann zum Beispiel betreffen:

  • Website / Portfolio
  • Instagram oder Facebook
  • Flyer, Visitenkarten oder andere Drucksachen
  • Google-Unternehmensprofil

Ihr könnt dabei frei entscheiden, ob und wofür ich Bilder nutzen darf. Eine Einwilligung sollte getrennt nach Verwendungszwecken eingeholt werden, also zum Beispiel getrennt für Website, Social Media und Print. Die Berliner Datenschutzaufsicht empfiehlt genau diese Trennung nach Art der Veröffentlichung.

Besonders wichtig bei Kinderfotos

Bei Fotos von Kindern ist mir Zurückhaltung besonders wichtig. Ich veröffentliche keine Namen, keine Adressen und keine privaten Informationen zu den abgebildeten Kindern.

Bei minderjährigen Kindern erfolgt die Einwilligung durch die sorgeberechtigten Eltern. Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, ist es aus meiner Sicht die sauberste Lösung, dass beide Elternteile die Einwilligung unterschreiben.

Freiwilligkeit und Widerruf

Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist freiwillig. Ein Shooting ist selbstverständlich auch möglich, wenn ihr keine Veröffentlichung eurer Bilder wünscht.

Ihr könnt eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, zum Beispiel per E-Mail an:

info@herzenszeit-fotografie.de

Online veröffentlichte Bilder entferne ich dann zeitnah. Bereits gedruckte Flyer oder bereits verteilte Drucksachen können naturgemäß nicht zurückgeholt werden. Nach Art. 7 DSGVO muss ein Widerruf der Einwilligung möglich sein; die Rechtmäßigkeit der bisherigen Nutzung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

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